24. Januar 2025

Bereitstellung von Mobilfunkfrequenzen: Entscheidung soll zeitnah fallen

Am 9. Januar hat die Bundesnetzagentur in einer Anhörung in Bonn ihre Pläne für die Verlängerung der Mobilfunkfrequenzen vorgestellt. Der BREKO und eine Reihe von BREKO-Mitgliedsunternehmen haben vor Ort für die Förderung des Wettbewerbs im Mobilfunk geworben.  Zudem hat der BREKO seine Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge auch in einem persönlichen Gespräch mit BNetzA-Präsident Müller und BNetzA-Vizepräsidentin Brönstrup sowie in einer schriftlichen Stellungnahme deutlich gemacht. Eine Entscheidung soll in den nächsten Wochen verkündet werden.

Ende des Jahres 2025 laufen die Frequenz-Nutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz aus. Die Frequenzen werden derzeit von den drei etablierten Mobilfunknetzbetreibern genutzt. Die Bundesnetzagentur plant, anders als in der Vergangenheit, die Nutzungsrecht befristet zu verlängern und die Entscheidung darüber noch im 1. Quartal 2025 zu verkünden. Zur Sicherstellung des Wettbewerbs beabsichtigt die Bundesnetzagentur am aus Sicht des BREKO wirkungslosen Verhandlungsgebots festzuhalten. Dieses soll nach den aktuellen Plänen der Behörde um Leitplanken ergänzt werden, die das Verhandlungsgebot verbessern sollen.

Der BREKO kritisiert die Pläne der Bundesnetzagentur scharf. Statt endlich echten Wettbewerb zu schaffen, hält die Bundesnetzagentur an ihrem Kurs fest, die Mobilfunk-Platzhirsche vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen. Dass die Behörde bekräftigt, am bisher völlig wirkungslosen Verhandlungsgebot festzuhalten, zeigt, dass sie das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das zur Aufhebung der Frequenzvergabe-Entscheidung 2018 geführt hat und stärkeren Wettbewerb fordert, offenbar nicht ernst nimmt. Die Behörde kann das Gerichtsurteil nicht ausblenden, da sich die darin aufgestellten Forderungen und gerügten Fehler wie ein roter Faden durch das aktuelle Frequenzverfahren ziehen. Statt praktisch nutzlose „Leitplanken“ für ein Verhandlungsgebot aufzustellen, muss die Behörde endlich wirksamen Wettbewerb sicherstellen.

Das geht nur mit einer Diensteanbieterverpflichtung, die jahrelang erfolglose Verhandlungsversuche verhindern würde und Wettbewerb sicherstellt. Denn seit Jahren blockieren Telekom und Co. etwa das Angebot von leistungsstarken 5G-Tarifen für Wettbewerber ohne eigenes Mobilfunknetz – ein klarer Nachteil für die Verbraucherinnen, Verbraucher und Geschäftskunden. Stand heute hätten auch Glasfaser ausbauende Unternehmen weiter keine Chance, wettbewerbsfähige Bündelprodukte aus Glasfaser-Internet und Mobilfunk anzubieten. Sollte sich die Bundesnetzagentur weiter gegen eine Diensteanbieterverpflichtung stellen, sollte sie den Mobilfunknetzbetreibern zumindest ein echtes Diskriminierungsverbot auferlegen und damit sicherstellen, dass Diensteanbieter nicht schlechter gestellt werden als der Eigenvertrieb der Zuteilungsinhaber und der Vertrieb konzernverbundener Unternehmen.

Darüber hinaus sollte durch ein Verbot ordentlicher Kündigungen dafür Sorge getragen werden, dass Diensteanbieter und MVNO sich in Streitbeilegungsverfahren an die Bundesnetzagentur wenden können, ohne „Vergeltungskündigungen“ durch die Mobilfunknetzbetreiber befürchten zu müssen. Zudem sollten Weiterverkaufsverbote generell untersagt werden.

Die genannten Kritikpunkte hat der BREKO am 20. Januar auch in einem persönlichen Gespräch mit BNetzA Präsident Klaus Müller und Vizepräsidentin Daniela Brönstrup deutlich gemacht.