In Brüssel werden die grundlegenden regulatorischen Weichen für den Telekommunikationssektor in Europa gestellt, an die sich auch der deutsche Gesetzgeber und die nationalen Regulierungsbehörden halten müssen. Um sicherzustellen, dass die Interessen der alternativen Netzbetreiber auf dem deutschen Markt auch in den zukünftigen EU-Verordnungen und Richtlinien sichergestellt werden, ist ein Mitwirken auf europäischer Ebene von höchster Bedeutung. Ein konkretes Beispiel stellt hierzu das im Jahr 2024 angenommene Gigabit-Infrastrukturgesetz (GIA) dar. Hier wurde u.a. mit Hilfe des BREKO sichergestellt, dass ein Lehrrohrzugangsanspruch abgewiesen werden kann, falls ein ausbauendes Unternehmen entweder Dark fibre oder ein Bitstromprodukt anbietet. Diese in den Diskussionen auf EU-Ebene durchaus umstrittene Klausel, war und ist für die Sicherstellung der Rentabilität von Investitionen in den Glasfaserausbau in Deutschland von höchster Priorität.
Darüber hinaus ist die Präsenz in Brüssel wichtig, um sowohl auf wettbewerbsrechtlicher, wie auch auf Basis von TK-spezifischer Regulierung, den Austausch konstant mit den EU-Institutionen vor Ort pflegen- und somit auch über die Herausforderungen der alternativen Netzbetreiber auf dem deutschen Markt berichten zu können. Der BREKO hat diesbezüglich über die Jahre wichtige Kontakte zu den EU-Institutionen aufgebaut, und wird als Vertreter der alternativen Netzbetreiber in Deutschland wahrgenommen und geschätzt.