Open Access

Anders als im Kupfermarkt, wo die Netzinfrastruktur gerade im Access-Bereich fast ausschließlich in den Händen der Telekom lag, erfolgt der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur durch viele unterschiedliche Akteure. Hierzu gehören investorenfinanzierte Unternehmen ebenso wie zahlreiche Stadtwerke und lokale Netzbetreiber sowie natürlich auch die Deutsche Telekom. Diese Marktstruktur legt ein System der wechselseitigen Gewährung eines offenen Netzzugangs zu fairen diskriminierungsfreien Bedingungen („Open Access“) nah.

Im günstigen Fall führt die Gewährung eines „Open Access“ zu einer Win-Win-Situation zwischen Anbieter und Nachfrager. Der Nachfrager kann – möglicherweise komplementär zum eigenen Ausbau – durch den Zugang Kunden außerhalb des einen Ausbaugebietes versorgen. Der Anbieter kann durch die Zugangsgewährung eine schnellere und bessere Netzauslastung über das eigene Vermarktungspotenzial hinaus erzielen  Dasselbe Unternehmen kann dabei mal in der Anbieter- und ein anderes mal in der Nachfragerposition sein. Der BREKO unterstützt das Konzept eines freiwilligen diskriminerungsfreien und fairen offenen Netzzugangs.

FAQ

BREKO: Nein, nach Auffassung des BREKO ist die Freiwilligkeit ein konstitutives Element für „Open Access“. Es gibt für Anbieter erhebliche Anreize, einen „Open Access“ anzubieten. Folgerichtig nimmt die Anzahl der Open Access-Kooperationen signifikant zu. Eine Zugangsregulierung der Telekom bleibt dagegen erforderlich, um eine Marktmachtübertragung vom Kupfer- in den Glasfasermarkt zu verhindern.

BREKO: Aus Sicht des BREKO ist vor allem ein Layer-2-Bitstromzugang insbesondere für das Massengeschäft besonders geeignet, Open Access-Kooperationen schnell und angemessen umzusetzen. Bei dieser Vorleistung kann auf die Erfahrungen sowie zu einem nicht unerheblichen Teil auf die Prozesse und vertraglichen Grundlagen aus dem VDSL-Geschäft zurückgegriffen werden. Auch auf die bisherige Infrastruktur kann zum teil zurückgegriffen werden (beim Übergabeanschluss). Zudem ermöglicht ein Bitstromzugang eine faire Aufteilung der Wertschöpfung zwischen Anbieter und Nachfrager.

Andere Vorleistungen können weiter entwickelt werden, allerdings müssen hier die technische Umsetzung, die kommerzielle Umsetzung und die Anwendungsfälle erst noch geklärt.

BREKO: Der BREKO unterstützt die Entwicklung von einheitlichen Schnittstellen, Prozessen und auch weitgehend einheitlicher vertraglichen Grundlagen. Nur auf diese Weise haben Nachfrager bei Kooperationen mit unterschiedlichen Anbietern die Möglichkeit, die notwendigen Synergien zu schaffen, um erfolgreiche Geschäftsmodelle zu entwickeln, was wiederum die Voraussetzung für eine intensive Nachfrage ist.

Gerade in der durch Vielfalt geprägte Marktstruktur im Glasfasermarkt haben Plattformanbieter eine wichtige Funktion. Über die Plattformen wird die Skalierung erzielt, die vielfältige Open Access-Kooperationen auch mit kleineren oder mittelgroßen Anbietern und Nachfrager ermöglichen. Zudem bieten einige Plattformanbieter auch Funktionen an, die von kleineren Anbietern wirtschaftlich oder technisch oft nicht sinnvoll abgebildet werden können.

Ihr Ansprechpartner

Benedikt Kind

Leiter Recht und Regulierungsgrundsätze

Benedikt Kind