13. März 2026

TKG-Änderungsgesetz 2026: Gute Ansätze bei Kupfer-Glas-Umstieg und Beschleunigung – aber Risiken für Investitionen

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat am 2. März den Referentenentwurf für ein TKG-Änderungsgesetz 2026 vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu beschleunigen, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und Vorgaben aus dem EU-Recht – insbesondere aus der Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) und der Roaming-Verordnung – ins nationale Recht zu überführen.

Kupfer-Glasfaser-Umstieg: Wichtiger Schritt hin zu einer fairen Regelung

Positiv ist aus Sicht des BREKO vor allem, dass der Entwurf beim Übergang von Kupfer auf Glasfaser wichtige Fortschritte vorsieht. Künftig soll die Bundesnetzagentur die Möglichkeit erhalten, die Abschaltpraxis marktmächtiger Unternehmen zu prüfen und zu regulieren. Zudem sind Transparenzpflichten für Umstiegspläne vorgesehen. Der BREKO begrüßt diese gesetzliche Verankerung eines diskriminierungsfreien Technologiewechsels ausdrücklich, weil sie verhindern kann, dass eine strategische Kupferabschaltung zulasten von Wettbewerbern erfolgt. Gleichzeitig schafft die Pflicht zur Vorlage von Umstiegsplänen mehr Transparenz für Marktteilnehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher. Aus BREKO-Sicht ist das ein wichtiger erster Schritt, dem auf EU-Ebene im Rahmen des Digital Networks Act weitere verbindliche Regelungen folgen müssen.

Glasfaser in Gebäuden: Konditioniertes Vollausbaurecht

Auch beim Glasfaserausbau in Gebäuden enthält der Gesetzentwurf sinnvolle Ansätze. So soll mit dem neuen Vollausbaurecht in Gebäuden ermöglicht werden, eine vollständige Glasfaser-Inhouse-Infrastruktur zu errichten, wenn eine solche noch nicht vorhanden ist. Eigentümer könnten dies nur unter engen Voraussetzungen verhindern, etwa wenn sie den Ausbau innerhalb eines klar definierten Zeitraums selbst vornehmen. Der BREKO bewertet diesen Ansatz grundsätzlich positiv, weil er den Ausbau in Mehrfamilienhäusern effizienter machen kann und ein laufender oder konkret geplanter Ausbau nicht ausgehebelt werden soll.

Genehmigungen und Wegerechte: Mehr Tempo im Tiefbau

Ebenfalls in die richtige Richtung gehen die geplanten Änderungen bei Genehmigungen und Wegerecht. Vorgesehen sind unter anderem kürzere Fristen, Genehmigungsfiktionen, zusätzliche genehmigungsfreie Maßnahmen und mit dem neuen Anzeigeverfahren nach § 127a TKG-E ein Instrument, das viele Bauvorhaben deutlich beschleunigen könnte. Der BREKO sieht darin einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau. Entscheidend wird jedoch sein, dass die neuen Regeln in den Kommunen vor Ort auch konsequent angewendet werden.

Kritischer Punkt: Ausweitung der Regulierung beim Glasfaserzugang

Kritisch bewertet der BREKO dagegen die geplante Ausweitung der symmetrischen Regulierung für Glasfasernetze. Der Entwurf sieht in § 22a TKG-E eine Verhandlungspflicht über Zugang zu Glasfasernetzen vor – und zwar in Gebieten, in denen mehr als ein Glasfasernetz wirtschaftlich nicht darstellbar sein soll. Aus Sicht des BREKO setzt dieser Vorschlag an der falschen Stelle an: Open Access scheitert heute nicht am fehlenden Angebot, sondern an der Verweigerung marktmächtiger Akteure, entsprechende Vorleistungen bei Wettbewerbern nachzufragen. Eine Ausweitung der Regulierung nicht marktmächtiger Unternehmen würde daher Investitionsanreize schwächen, statt sie zu stärken.

Mitnutzung im Gebäude: Licht und Schatten

Ähnlich kritisch sieht der BREKO die vorgesehene Ausweitung der Mitnutzung gebäudeinterner Infrastrukturen. Zwar soll der Zugang zu Inhouse-Verkabelungen vereinheitlicht und beschleunigt werden, zugleich erhielte die Bundesnetzagentur aber weitreichende Befugnisse zur Konkretisierung von Zugangsbedingungen und Entgelten. Nach Auffassung des BREKO droht hier eine Regulierung, die nicht mehr Planungssicherheit schafft, sondern zusätzliche Anreize für Glasfaser-Doppelausbau setzt. Gerade im Gebäudebereich sehen wir deshalb Licht und Schatten: Das Vollausbaurecht ist ein sinnvoller Hebel, die vorgesehene Pflicht zum passiven Zugang Dritter und die staatliche Preisregulierung sind dagegen problematisch.

BREKO wird sich in das weitere Gesetzgebungsverfahren einbringen

Insgesamt enthält der Referentenentwurf damit einige gute und praxisnahe Vorschläge – insbesondere beim Kupfer-Glasfaser-Umstieg, beim Vollausbau in Gebäuden und bei der Beschleunigung von Genehmigungen. Gleichzeitig gibt es aber auch Regelungen, die die Investitions- und Wettbewerbsbedingungen für ausbauende Unternehmen verschlechtern könnten. Der BREKO wird sich deshalb mit einer Stellungnahme bis zum 27. März in die Verbändeanhörung einbringen und die weiteren Beratungen eng begleiten. Laut aktuellem Stand ist ein Kabinettsbeschluss frühestens im Mai zu erwarten. Das Gesetzgebungsverfahren dürfte sich bis in den Herbst ziehen.

Die wichtigsten Punkte haben wir in einem Pressestatement eingeordnet.