15. Juni 2026

TKG-Kabinettsentwurf: Bremse statt Turbo für den Glasfaserausbau

Das Bundeskabinett hat am 10. Juni den Regierungsentwurf für ein TKG-Änderungsgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzausbau zu verbessern. Aus Sicht des BREKO bleibt der Entwurf jedoch in zentralen Punkten deutlich hinter diesem Anspruch zurück.

Zwar enthält der Kabinettsentwurf einige positive Ansätze. Dazu zählen Regelungen für einen wettbewerbskonformen Übergang von Kupfer auf Glasfaser, Vereinfachungen und Fristverkürzungen bei Genehmigungsverfahren, Anpassungen beim Glasfaserbereitstellungsentgelt sowie ein Vollausbaurecht für die Errichtung vollständiger Glasfaser-Inhouse-Infrastrukturen in Gebäuden. Diese Punkte können grundsätzlich dazu beitragen, Ausbauprozesse zu vereinfachen und den Technologiewechsel zu unterstützen.

Besonders kritisch bewertet der BREKO jedoch, dass der Gesetzentwurf im Vergleich zum Referentenentwurf vom März in wesentlichen Punkten nahezu unverändert geblieben ist. Eine echte politische Kurskorrektur ist ausgeblieben. Im Zentrum der Kritik stehen die geplanten §§ 22a und 22b. Sie sehen eine Ausweitung der Zugangsregulierung auch für Unternehmen ohne marktbeherrschende Stellung vor. Damit würden gerade die Unternehmen zusätzlich belastet, die seit Jahren massiv in den Glasfaserausbau investieren.

Nach dem Entwurf könnte die Bundesnetzagentur künftig stärker in Open-Access-Verhandlungen eingreifen und unter anderem die Art des Zugangsprodukts, Entgeltmaßstäbe und Zugangspunkte vorab allgemeingültig festlegen. Auch beim Zugang zu gebäudeinternen Netzen und Verkabelungen sind weitreichende neue Vorgaben vorgesehen. Dadurch drohen neue Unsicherheiten und zusätzliche Regulierung in einem Markt, in dem Open Access bereits heute dynamisch wächst.

Ebenfalls kritisch sehen wir, dass beim Gigabit-Grundbuch der zentrale Ansatz des Infrastrukturatlas beibehalten werden soll. Beim Vollausbaurecht erkennen wir den Grundgedanken an, betonen aber, dass kooperative Lösungen mit Gebäudeeigentümern und bereits laufende oder konkret geplante Ausbauprojekte nicht ausgehebelt werden dürfen.

Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren. Zunächst wird der Bundesrat befasst, anschließend folgt die Gegenäußerung der Bundesregierung. Danach beraten Bundestag und Bundesrat abschließend über das Gesetz. Nach aktuellem Stand soll das Verfahren bis Ende 2026 abgeschlossen werden, sodass die Neuregelungen voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten könnten.

Der BREKO wird sich im weiteren Verfahren dafür einsetzen, die positiven Ansätze des Entwurfs zu erhalten, die investitionshemmenden Regelungen jedoch grundlegend zu überarbeiten. Denn der Glasfaserausbau braucht keine zusätzlichen Bremsen, sondern verlässliche Rahmenbedingungen für weitere Milliardeninvestitionen.

Pressemeldung des BREKO zum TKG-Kabinettsentwurf