8. Oktober 2026

Gemeinsame Pressemitteilung ANGA und BREKO: Gutachten warnt und fordert Kurskorrektur: TKG-Novelle darf nicht zur Investitions- und Ausbaubremse werden

Berlin, 8.10.2026 – Deutschland hat beim Glasfaserausbau in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte erzielt. Dennoch befindet sich der Markt nach Einschätzung eines neuen ökonomischen Gutachtens von Professor Dr. Justus Haucap (Professor für Volkswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) und Düsseldorf Competition Economics (DCE) weiterhin in einer kritischen Investitions- und Wachstumsphase. Bis zu einer flächendeckenden Glasfaserversorgung sind noch erhebliche Investitionen notwendig. Vor diesem Hintergrund warnt das Gutachten vor regulatorischen Eingriffen im Telekommunikationsgesetz, die zu früh ansetzen und dadurch private Investitionen in den weiteren Netzausbau gefährden könnten. 

Gutachten sieht erhebliche Risiken im Gesetzentwurf zur TKG-Novelle  

Das Gutachten analysiert insbesondere die im Regierungsentwurf vorgesehenen neuen Zugangsregelungen für Glasfaser- und Gebäudenetze. Die vorgesehenen Instrumente seien nicht grundsätzlich ungeeignet. Entscheidend sei jedoch der richtige Zeitpunkt: Weitreichende Zugangsregulierung passe eher zu einem weitgehend ausgebauten und refinanzierten Markt. Deutschland befinde sich dagegen noch in der Investitionsphase, in der regulatorischen Zurückhaltung und verlässliche Rahmenbedingungen besonders wichtig seien.  

„Der Glasfaserausbau in Deutschland ist noch längst nicht fertig. Entscheidend für die kommenden Jahre ist, dass Unternehmen weiterhin bereit sind, Milliardenbeträge in neue Netze zu investieren“, erklärt Prof. Dr. Justus Haucap. „Regulierung müsse deshalb so gestaltet werden, dass ausreichende Investitions- und Innovationsanreize erhalten bleiben,“ so Haucap. 

Hierfür entwickelt das Gutachten ein Phasenmodell der Glasfasermarktentwicklung: In der aktuellen Investitionsphase sollten Investitionsanreize im Vordergrund stehen. Mit zunehmendem Ausbau und fortschreitender Refinanzierung könne sich das Verhältnis zwischen Investitionsschutz und Zugangsregulierung schrittweise verschieben. Erst in einem weitgehend ausgebauten und refinanzierten Markt könne der Schwerpunkt stärker auf einer umfassenden Nutzung bestehender Infrastruktur liegen. 

Besonders kritisch bewertet das Gutachten deshalb die geplanten Zugangsansprüche im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sie könnten bereits in laufende Investitions- und Refinanzierungsprozesse eingreifen. Zugleich könne eine formal symmetrische Regulierung faktisch asymmetrische Wirkungen entfalten, wenn marktstarke Unternehmen auf Netze kleinerer und mittelständischer Betreiber zugreifen, die die Investitions- und Ausbaurisiken getragen haben. Das könne Investitionsanreize alternativer Glasfaserausbauer schwächen.

Drei zentrale Empfehlungen 

Das Gutachten leitet daraus konkrete Vorschläge für die weitere Ausgestaltung der TKG-Novelle ab: 

  • Verzicht auf die vorgesehene Erweiterung der bestehenden Regeln zum Zugang zu Glasfasernetzen (§ 22a TKG-Entwurf).
  • Kein pauschaler Zugangsanspruch zu Gebäudenetzen (§ 22b TKG-Entwurf), sondern Einzelfallentscheidungen der Bundesnetzagentur mit risikoadäquater Vergütung. 
  • Regulierung an der Marktphase ausrichten und Planungssicherheit schaffen: Falls neue Zugangsregeln eingeführt werden, sollten Ausbaugrad, tatsächliche Nutzung und Refinanzierungsstand der jeweiligen Infrastruktur berücksichtigt werden. Investitionsrisiken, die zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung bestanden, müssten sich angemessen in den Zugangsbedingungen und Entgelten widerspiegeln. Bereits getätigte Investitionen sollten angemessen geschützt und die Methodik der Bundesnetzagentur für Zugangs- und Entgeltentscheidungen anhand konkreter Leitlinien transparent und vorhersehbar ausgestaltet werden. 

 

Über das Gutachten 

Das Gutachten „Regulieren im Takt des Marktes“ wurde von Prof. Dr. Justus Haucap, Dr. Salem Saljanin und Peter Schweinsberg von Düsseldorf Competition Economics (DCE) im Auftrag von ANGA Der Breitbandverband e. V. und BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. erstellt. Es untersucht die Auswirkungen der geplanten TKG-Novelle auf Investitionsanreize, Wettbewerb und die langfristige Entwicklung des deutschen Glasfasermarktes. 

 

Pressekontakt 

ANGA Der Breitbandverband e. V.
Sinan Senyurt | E-Mail: sinan.senyurt@anga.de
Mobil: +49 172 941 1900 

Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO)
Lea Köster | E-Mail: presse@brekoverband.de
Mobil: +49 176 300 209 48 

Über den BREKO

Als führender Glasfaserverband mit mehr als 550 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen für mehr als die Hälfte des Ausbaus von Glasfaseranschlüssen in Deutschland verantwortlich. Die über 260 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Im Jahr 2024 haben sie dafür 4,9 Milliarden Euro investiert. Weitere Informationen finden Sie unter brekoverband.de.