BREKO: Das Glasfaserbereitstellungsentgelt ist als eine Ko-Finanzierung des Glasfaserausbaus im Gebäude konzepiert und soll u.a. dazu beitragen, Ausbauprojekte in Gebäuden über die Wirtschaftlichkeitsschwelle zu heben, die sonst nicht oder erst später umgesetzt worden wären. Es wird zwar in einzelnen Projekten genutzt, aber nicht in dem Ausmaß, der bei seiner Einführung erwartet worden war.
Der BREKO hält das GFBE für ein taugliches Finanzierungsinstrument, allerdings sind gesetzgeberische Korrekturen notwendig. So sind die Beträge vor dem Hintergrund der signifikanten Inflation seit Einführung des GFBE im Jahr 2021 anzupassen, auch wenn es keine Vollfinanzierung ermöglichen soll. Der Übergang der Betriebspflicht auf die Wohnungswirtschaft nach Ablauf des Bereitstellungszeitraums ohne einen Eigentumsübergang wirkt auf die Wohnungswirtschaft abschreckend und sollte korrigiert werden. Auch der für die Zugangsnachfrager kostenfreie Zugang zu dem mit Hilfe des GFBE errichteten Gebäudenetzes ist zu diskutieren, da es sich lediglich um eine Ko-Finanzierung handelt, der Errichter der NE4-Infrastruktur also einen Eigenanteil erbringt, der u.a. über Vorleistungsentgelte refinanziert werden müsste.