Gebäudenetze / Netzebene 4

Mit dem Fortschreiten des Glasfaserausbaus rückt auch der Glasfaserausbau im Gebäude, die sogenannte „Netzebene 4“ (NE4) stärker in den Fokus. In diesem Zusammenhang sind noch einige Probleme zu lösen. Diese betreffen die Erleichterung der Gestattungsakquise und des Ausbaurechts im Gebäude ebenso wie Fragen der technischen Umsetzung und der Finanzierung. Der BREKO setzt sich in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen, aber auch gegenüber Mnisterien und Politik sowie im Dialog mit der Wohnungswirtschaft für Verbesserungen ein.

FAQ

BREKO: Eines der Probleme bei der Gestattungsakquise liegt im der Grundstückseigentümerermittlung. Sofern die Grundbuchämter den ausbauenden Unternehmen überhaupt einen Zugriff auf die Grundbuchdaten gewähren, sind diese oft unvollständig und der Abruf ist nicht massenabfrage-tauglich oder in weiter verarbeitbaren Formaten möglich. Der BREKO setzt sich für Verbesserungen ein. Ideal wäre eine zentrale Datenbank mit den Eigentümerdaten, auf die ausbauenden Unternehmen online zugreifen könnten. Als Zwischenschritt wäre zumindest eine  Verbesserung der Datenqualität und der Abfragemöglichkeiten bei den Grundbuchämtern anzustreben.

BREKO: Es gibt verschiedene technische Normen und Handlungsempfeh-lungen für den Ausbau auf der Netzebene 4. Allerdings sind bisher keine technischen Mindeststandards vorgeschrieben. Art.10 Abs.4 der Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) sieht allerdings vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten bis November 2025 entsprechende Mindeststandards für den NE4-Ausbau und die dort verwendeten Komponenten festlegen müssen. Das BMDV hat hierzu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, an der der BREKO beteiligt ist.

Unser Ziel ist es, den Beteiligten eine hinreichende Planungssicherheit zu geben und einen Mindeststandard für die Ausbauqualität zu sichern, dabei aber auch ein möglichst hohes Maß an Flexibilität zu wahren.

BREKO: Das Glasfaserbereitstellungsentgelt ist als eine Ko-Finanzierung des Glasfaserausbaus im Gebäude konzepiert und soll u.a. dazu beitragen, Ausbauprojekte in Gebäuden über die Wirtschaftlichkeitsschwelle zu heben, die sonst nicht oder erst später umgesetzt worden wären. Es wird zwar in einzelnen Projekten genutzt, aber nicht in dem Ausmaß, der bei seiner Einführung erwartet worden war.

Der BREKO hält das GFBE für ein taugliches Finanzierungsinstrument, allerdings sind gesetzgeberische Korrekturen notwendig. So sind die Beträge vor dem Hintergrund der signifikanten Inflation seit Einführung des GFBE im Jahr 2021 anzupassen, auch wenn es keine Vollfinanzierung ermöglichen soll. Der Übergang der Betriebspflicht auf die Wohnungswirtschaft nach Ablauf des Bereitstellungszeitraums ohne einen Eigentumsübergang wirkt auf die Wohnungswirtschaft abschreckend und sollte korrigiert werden. Auch der für die Zugangsnachfrager kostenfreie Zugang zu dem mit Hilfe des GFBE errichteten Gebäudenetzes ist zu diskutieren, da es sich lediglich um eine Ko-Finanzierung handelt, der Errichter der NE4-Infrastruktur also einen Eigenanteil erbringt, der u.a. über Vorleistungsentgelte refinanziert werden müsste.

Ihr Ansprechpartner

Benedikt Kind

Leiter Recht und Regulierungsgrundsätze

Benedikt Kind