Kupfer-Glas-Migration

Mit dem fortschreitenden Ausbau der Glasfasernetze und der Vermarktung von Glasfaseranschlüssen wird der Weiterbetrieb des Kupfernetzes für die Telekom auf die Dauer unrentabel. Sie hat deshalb ein Interesse an einer Abschaltung des Kupfernetzes – jedenfalls dort, wo sie selbst Glasfaser ausgebaut hat. In anderen europäischen Staaten ist dieser Prozess bereits eingeleitet worden. Für die BREKO-Mitgliedsunternehmen ist dabei wichtig, dass der Abschalteprozess nicht auf die Glasfaserausbaugebiete der Telekom beschränkt bleibt, während in vergleichbar gut  ausgebauten Gebieten alternativer Anbieter das Kupfernetz mit Vectoring langfristig weiter betrieben wird. Der BREKO setzt sich daher für eine diskriminierungsfreie Kupferabschaltung ein, in der Ausbaugebiete der Wettbewerber nach den gleichen Maßstäben behandelt werden wie Ausbaugebiete der Telekom.

FAQ

Die Abschaltung des Kupfernetzes wird nicht auf einen Schlag, sondern sukzessive erfolgen. Wir gehen davon aus, dass die ersten Abschalteanzeigen der Telekom noch in diesem Jahr (2025) erfolgen könnten. Erste Pilotprojekte wurden bereits durchgeführt.

Das ist nicht sicher. Das Initiativrecht für Abschalteanzeigen liegt ausschließlich bei der Telekom, die wenig Interesse daran haben dürfte, das Kupfernetz auch in Ausbaugebieten ihrer Wettbewerber forciert abzuschalten. Der BREKO setzt sich daher bei BNetzA,  Ministerien und Politik dafür ein, eine diskriminierungsfreie Abschaltepraxis sicherzustellen.

Es ist sinnvoll, dass sich die Abschalteeinheiten am abzuschaltenden Netz und z.B. nicht vorwiegend an geografischen oder Verwaltungsgrenzen (Gemeindeteile) zu orientieren. Insofern wird die Abschaltung wahrscheinlich KVz-weise erfolgen, wobei natürlich mehrere KVz in einem Abschalteantrag zusammengefasst werden können.

Die Telekom muss eine geplante Außerbetriebnahme von Teilen Ihres Kupfernetzes mit einem Vorlauf von 12 Monaten bei der BNetzA anzeigen. Dabei ist der Anzeige u.a. ein konkreter Migrationszeitplan beizufügen, ebenso wie Angaben zu den Migrationsbedingungen (vor allem Vorleistungsprodukte). Der BREKO wird darauf drängen, dass der Migrationszeitplan und -prozess für das geplante Abschaltegebiet hinreichend konkret und verbindlich festgelegt wird, damit alle Beteiligten die notwendige Planungssicherheit haben. Für die eigentliche Migration wird ein Zeitraum von 18  – 24 Monaten nach Abschluss des Verfahrens bei der BNetzA angenommen, so dass der gesamte Migrationsprozess in einem Abschaltegebiet 2,5 bis 3 Jahre dauern könnte.

Ihre Ansprechpartner

Benedikt Kind

Leiter Recht und Regulierungsgrundsätze

Benedikt Kind
Henrik Harings

Leiter Regulierungsverfahren & Justiziariat

Henrik Harings