Doppelausbau/Überbau

Seit mehr als zwei Jahren durchkreuzen die Deutsche Telekom und das mit ihr verbundene Unternehmen Glasfaser Plus die Glasfaserausbau- und Investitionsdynamik der Wettbewerber, indem sie gezielt auf Ausbauentscheidungen reagiert und ankündigt, in (Teil-)Gebieten Glasfasernetze doppelt auszubauen, für die vorher keine Planungen bestanden. Das Ziel: Die Ausbauprojekte der Wettbewerber sollen durch einen strategischen Doppelausbau bzw. dessen Ankündigung verhindert und diese Unternehmen aus dem Markt gedrängt und weitere Investitionen verhindert werden.

Der BREKO fordert BNetzA und Bundesregierung seit Langem dazu auf, konkrete Maßnahmen gegen das strategisch destruktive Verhalten der Deutschen Telekom und Glasfaser Plus zu ergreifen, um wieder faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Planungssicherheit für ausbauende Unternehmen wieder herzustellen.

FAQ

Der BREKO hat bereits 2023 einen konkreten Lösungsvorschlag in die Diskussion eingebracht. Der Vorschlag sieht vor, dass die Deutsche Telekom und das mit ihr verbundene Unternehmen Glasfaser Plus dazu verpflichtet wird, ihre Glasfaser-Ausbauplanungen mit einem Vorlauf von 9 Monaten in eine nicht öffentliche Ausbauliste einzutragen, die bspw. bei der Bundesnetzagentur hinterlegt wird. Bei Verstößen werden Sanktionen angeordnet, wie eine temporäre Ausbausperre für konkrete Gebiete. Rechtlich kann ein solches Auskunftsersuchen auf Basis von § 203 TKG umgesetzt werden. Zudem fordert der BREKO die Einleitung eines konkreten Missbrauchsverfahrens nach § 50 TKG, zu dem die BNetzA bei tatsächlichen Anhaltspunkten, die ein missbräuchliches Verhalten rechtfertigen würde, von Amts wegen verpflichtet ist.   

Im Juli 2023 haben Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf Drängen der Branche hin eine Monitoringstelle für den Glasfaser-Doppelausbau bei der BNetzA eingerichtet, um das Problem analytisch zu erfassen. Im April 2024 wurde ein Zwischenbericht veröffentlicht, der trotz der klaren Darstellung des Problems keine konkreten Handlungsoptionen vorschlägt. Ein Abschlussbericht steht weiterhin aus. Konkrete Lösungsansätze wurden bisher nicht verfolgt. Die Bundesnetzagentur hat Ende 2024 Vorprüfungen mit Blick auf ein mögliches missbräuchliches Verhalten gestartet.

Ein Antrag des BREKO nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegenüber der Bundesnetzagentur hat offenbart, dass auf Druck politischer Entscheidungsträger aus dem BMDV hin Einfluss auf das Ergebnis des Berichts zugunsten der Deutschen Telekom genommen wurde. So sind bspw. klare Handlungsempfehlungen, wie z. B. die Einleitung eines förmlichen Auskunftsersuchens gegenüber der Deutschen Telekom aus dem Zwischenbericht gestrichen worden.

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Sven Knapp

Geschäftsleitung Hauptstadtbüro

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Lisia Mix

Leiterin Bundes- und Europapolitik

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