Untätigkeitsurteil gegen Bundesnetzagentur: Der Regulierer muss den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt endlich aktiv gestalten, statt nur zu verwalten
Berlin, 16.05.2025 – Das Verwaltungsgericht Köln hat die Bundesnetzagentur wegen Untätigkeit verurteilt. Geklagt hatte die Multiconnect GmbH, die seit mehr als zwei Jahren auf eine Entscheidung der Bundesnetzagentur in einem Streitbeilegungsverfahren wartet, das laut Gesetz maximal vier Monate dauern darf. In dem Verfahren geht es um die Durchsetzung des Verhandlungsgebots gegen einen Mobilfunknetzbetreiber, von dem die Multiconnect Vorleistungen beziehen will, um Mobilfunkdienste anbieten zu können.
Sven Knapp, Hauptstadtbüroleiter beim Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) sagt zum Urteil:
„Die Bundesnetzagentur muss strittige Wettbewerbsfragen umgehend klären und ihren Gestaltungsspielraum nutzen, um fairen Wettbewerb im Mobilfunk und Festnetz zu ermöglichen. Denn sonst verhindert sie den Wettbewerb, statt ihn zu fördern. Das Urteil ist eine Mahnung an die Behörde, ihren gesetzlichen Pflichten proaktiv nachzukommen. Ein echter Schiedsrichter steht mitten im Spielgeschehen, reagiert schnell und trifft unverzüglich Entscheidungen. Er muss für klare Regeln sorgen, während das Spiel läuft – nicht erst danach.
Nachdem das Verwaltungsgericht Köln bereits im August 2024 die Frequenzvergabe von 2019 gekippt hat, zeigt das aktuelle Urteil, dass das damals eingeführte Verhandlungsgebot in der Praxis nicht durchsetzbar und damit wirkungslos ist. Daran werden auch die mit der diesjährigen Frequenzverlängerung eingeführten Leitplanken für das Verhandlungsgebot nichts ändern. Im Gegenteil: Sie dürften den Entscheidungsaufwand in künftigen Streitbeilegungsverfahren sogar noch erhöhen, sodass die gesetzliche Frist von vier Monaten erst recht nicht mehr eingehalten werden kann.
Das bestätigt erneut die Notwendigkeit einer verbindlichen Regelung, die einen fairen Wettbewerb im Mobilfunk sicherstellt. Dies sollte die Bundesnetzagentur bei der voraussichtlich bevorstehenden Neuentscheidung über die Frequenzvergabe aus 2019 berücksichtigen, um endlich Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Untätigkeit der Bundesnetzagentur beschränkt sich nicht auf den Mobilfunk: Auch bei der seit fast drei Jahren laufenden Diskussion zum Doppelausbau von Glasfasernetzen vermissen wir ein entschlossenes Handeln der Behörde. Vor mehr als einem Jahr hat die Behörde einen Zwischenbericht veröffentlicht. Seitdem ist nichts mehr passiert. Die Unternehmen brauchen jedoch Planungssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen, weil sie weiter investieren wollen. Ein digitales Deutschland benötigt eine zukunftssichere und nachhaltige digitale Infrastruktur. Ausbremsversuche der Telekom muss die Bundesnetzagentur konsequent unterbinden.“
Über den BREKO
Als führender Glasfaserverband mit mehr als 510 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen für mehr als die Hälfte des Ausbaus von Glasfaseranschlüssen in Deutschland verantwortlich. Die über 260 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Im Jahr 2023 haben sie dafür 4,8 Milliarden Euro investiert. Weitere Informationen finden Sie unter brekoverband.de.