BREKO-Pressestatement zur bestätigten Rechtswidrigkeit der 5G-Frequenzvergabe von 2019: Heftige Klatsche für die Bundesnetzagentur
Bonn/Berlin, 20.11.2025 – Die Bundesnetzagentur muss die 5G-Frequenzvergabe aus dem Jahr 2019 wiederholen, da das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerden der Behörde gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln aus dem August 2024 zurückgewiesen hat. Damit sind die Urteile rechtskräftig, die die damalige Frequenzvergabe für nichtig erklärt haben. Dazu sagt Sven Knapp, Hauptstadtbüroleiter beim Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO):
„Dass die Bundesnetzagentur die Frequenzvergabe von 2019 nun definitiv wiederholen muss, ist eine heftige Klatsche für die Regulierungsbehörde.
Um nun endlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, muss die Bundesnetzagentur bei der Neuvergabe der Frequenzen endlich wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs im Mobilfunk ergreifen. Denn der Markt hat sich seither weiterentwickelt: Hybrid- und Bundle-Produkte aus Mobilfunk und Festnetz haben im Telekommunikationsmarkt stark an Bedeutung gewonnen und sowohl auf europäischer Ebene als auch innerhalb Deutschlands wird über Konsolidierungen unter den Mobilfunknetzbetreibern diskutiert.“
Über den BREKO
Als führender Glasfaserverband mit mehr als 540 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen für mehr als die Hälfte des Ausbaus von Glasfaseranschlüssen in Deutschland verantwortlich. Die über 260 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Im Jahr 2024 haben sie dafür 4,9 Milliarden Euro investiert. Weitere Informationen finden Sie unter brekoverband.de.
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