TKG-Änderungsgesetz 2026: Gute Ansätze bei Beschleunigung und Kupfer-Glas-Umstieg – aber erheblicher Nachbesserungsbedarf
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat am 2. März einen Referentenentwurf für ein TKG-Änderungsgesetz 2026 vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu beschleunigen. Der BREKO begrüßt dieses Ziel ausdrücklich. Aus Sicht des Verbands bleibt der Entwurf in zentralen Punkten jedoch hinter diesem Anspruch zurück und setzt teilweise investitionshemmende Fehlanreize.
Im Mittelpunkt der Stellungnahme, die wir dem Ministerium übersandt haben, steht daher die Forderung, das Gesetz im weiteren Verfahren deutlich nachzubessern. Denn nur ein verlässlicher, investitionsfreundlicher und europarechtskonformer Rechtsrahmen schafft die Planungssicherheit, die für weitere Milliardeninvestitionen in den Glasfaserausbau erforderlich ist.
Keine zusätzliche Regulierung für Glasfasernetze
Besonders kritisch sieht der BREKO die vorgesehenen Regelungen zur Zugangsregulierung von Glasfasernetzen. Der in § 22a TKG-E vorgesehene Regulierungsansatz würde auch Unternehmen erfassen, die nicht marktmächtig sind. Damit drohen bestehende Investitionen entwertet, neue Investitionen ausgebremst und marktgängige Open-Access-Modelle geschwächt zu werden. Aus Sicht des BREKO sollte die Vorschrift deshalb ersatzlos gestrichen werden.
Auch § 22b TKG-E zum Zugang zu gebäudeinternen Netzen geht in der vorliegenden Form zu weit. Hier fordert der BREKO eine konsequente 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben mit vollem Ermessensspielraum für die Bundesnetzagentur statt gesetzlich vorgegebener Zugangsansprüche.
Kupfer-Glas-Upgrade verlässlich ausgestalten
Positiv bewertet der BREKO hingegen, dass der Gesetzentwurf den Übergang von Kupfer auf Glasfaser stärken will. Die vorgesehenen Regelungen reichen jedoch noch nicht aus. Notwendig sind aus Sicht des Verbands klare und frühzeitig festgelegte Bedingungen für Kupferabschaltungen, verbindliche Transparenz- und Migrationspläne der Telekom sowie ein diskriminierungsfreier Umstiegsprozess – auch in Gebieten, in denen bereits alternative Glasfasernetze ausgebaut werden.
Ziel muss sein, den Technologiewechsel planbar zu gestalten und die Investitionen der ausbauenden Unternehmen zu schützen.
Sensible Infrastrukturdaten besser schützen
Auch beim Gigabit-Grundbuch sieht der BREKO Anpassungsbedarf. Mehr Transparenz über Infrastrukturen kann sinnvoll sein, allerdings nur unter klaren Sicherheitsvorgaben. Der Verband spricht sich deshalb für einen stärker sicherheitsorientierten Ansatz und möglichst dezentrale Datenhaltung aus. Angesichts der geopolitischen Lage muss der Schutz sensibler Daten zu kritischen Infrastrukturen besondere Priorität haben.
Verfahren vor Ort wirklich beschleunigen
In die richtige Richtung gehen die geplanten Erleichterungen bei Genehmigungs- und Wegerechtsverfahren. Entscheidend wird hier jedoch sein, dass die neuen Regeln in der Praxis eindeutig, handhabbar und kommunal umsetzbar ausgestaltet werden. Nur dann kann das Gesetz tatsächlich zu einer spürbaren Beschleunigung des Ausbaus vor Ort beitragen.
Vollausbaurecht im Gebäude praxistauglich regeln
Grundsätzlich unterstützt der BREKO zudem das vorgesehene Vollausbaurecht im Gebäude. Damit dieses sein Potenzial entfalten kann, braucht es jedoch einen fairen Ausgleich zwischen Gebäudeeigentümern und ausbauenden Unternehmen, klare Fristen für Eigenausbau und Vollausbaurecht sowie wirksame Vorkehrungen gegen unnötigen Überbau. Zugleich muss gewährleistet bleiben, dass Mieterinnen und Mieter auch künftig von echter Anbietervielfalt profitieren.
Abschluss des Verfahrens bis Jahresende erwartet
Nach aktuellem Planungsstand soll der Gesetzentwurf bis Ende Mai im Bundeskabinett beschlossen werden. Das parlamentarische Verfahren wird voraussichtlich nach der politischen Sommerpause stattfinden. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist daher im Herbst beziehungsweise bis Ende des Jahres zu rechnen.
Die vollständige BREKO-Stellungnahme finden Sie hier als PDF-Download.