Verbändeappell: Ampel darf Gesetz für schnellen Glasfaser- und Mobil-funkausbau nicht länger verschleppen

12.06.2024

Berlin, 12.06.2024 Seit Monaten verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren für das Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NABEG). Es soll den Glasfaser- und Mobilfunkausbau vereinfachen und beschleunigen. Mit den Verbänden BDEW, ANGA, BREKO und VATM fordert ein breites Bündnis Bundeskanzler Olaf Scholz auf, dieses wichtige Vorhaben zur Chefsache zu erklären.

Trotz des selbstgesteckten Ziels, bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu schaffen, schiebt die Ampel-Koalition das TK-NABEG vor sich her. Der entsprechende Referentenentwurf liegt seit August 2023 vor, doch seit einem halben Jahr wird das Thema regelmäßig von der Agenda des Bundeskabinetts gestrichen, da das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sich offenbar nicht einigen können. Eine Beschlussfassung der Bundesregierung noch vor der Sommer-pause ist aktuell fraglich.

„Diese Entwicklung lässt uns mit Sorge auf den Digitalstandort Deutschland und die Ausbaupläne der Bundesregierung blicken. Schnellere Genehmigungsverfahren und weniger Bürokratie sind ein wichtiger Schlüssel, um den flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunkausbau bis 2030 zu erreichen. Dass zwischen Kiel und Konstanz hohe Datenraten fließen können, ist Grund-voraussetzung sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen als auch die Realisierung gesellschaftlicher Großprojekte wie der Energiewende“, erklären die Verbände.

Umso wichtiger sei, dass der Glasfaser- und Mobilfunkausbau im TK-NABEG als im „überragen-den öffentlichen Interesse“ definiert wird. Nur so wäre der Ausbau von digitaler Infrastruktur dem Ausbau anderer Infrastrukturen gleichgestellt und würde für mehr Tempo und erleichterte Bedingungen für die ausbauenden Unternehmen sorgen. Zudem würden Abwägungsentscheidungen der Genehmigungsbehörden erleichtert, insbesondere in den Bereichen Natur- und Denkmal-schutz sowie dem Baurecht. Es liegt jetzt an Bundeskanzler Scholz, bei diesem Streitthema eine Entscheidung zu treffen.

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