Pressemeldungen
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Die hessische Landesregierung hat sich mit elf Telekommunikationsunternehmen sowie dem Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen geeinigt, um das Land bis 2030 flächendeckend mit echten Glasfaseranschlüssen zu versorgen.
Berlin, 11. Mai 2022: Anlässlich des Digitalministertreffens der G7 rufen die Verbände der deutschen ITK-Branche dazu auf, Digitalisierung und Nachhaltigkeit im nationalen und internationalen Kontext ganzheitlich zu betrachten. Einerseits ermöglicht der Einsatz digitaler Infrastrukturen und Technologien, sektorübergreifend enorme Ressourcen einzusparen. Auf der anderen Seite verbraucht die Digitalisierung durch den Einsatz von Geräten und den Netzbetrieb Energie, was im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens beständig weiter optimiert werden wird. Ein gemeinsames Verbändepapier schlägt Maßnahmen vor, wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit national und international gemeinsam diskutiert werden können.
Bonn/Gießen, 05.05.2022 – Nur auf Basis einer energiesparenden digitalen Infrastruktur trägt die Digitalisierung zur Erreichung der Klimaziele bei. Durch ihren im Vergleich mit anderen Infrastrukturen geringen Stromverbrauch bieten echte Glasfasernetze die Möglichkeit einer energieeffizienten Datenübertragung. Dies bestätigt ein aktuelles Gutachten.
Bonn, 04.05.2022 Zur heute vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung, TKMV) erklärt der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO): „Die heute beschlossene Verordnung bewertet der BREKO kritisch. Die Bundesregierung hätte mit der Ausgestaltung der TK-Mindestversorgungsverordnung die Türen für eine möglichst schnelle Gewährleistung einer Internet-Grundversorgung für alle öffnen können und müssen.
Stuttgart, 29.04.2022 – Beim ersten Glasfaserforum Baden-Württemberg schlug Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) die Entwicklung eines Glasfaserpakts für „the Länd“ vor. Die Idee wurde von den Anwesenden positiv aufgenommen. Zudem diskutierten Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Fachverbände, wie eigenwirtschaftlicher und geförderter Ausbau effizient verzahnt werden können, wie Genehmigungsverfahren digitaler und schneller werden, welchen Beitrag moderne Verlegemethoden zur Ausbaubeschleunigung leisten können und wie Netzbetreiber, Kommunen und Stadtwerke am besten kooperieren, um gemeinsam Synergien zu heben.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation BREKO e.V. befürwortet die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL, „letzte Meile“) für die nächsten 10 Jahre festzulegen. Bisher lagen die Genehmigungszeiträume üblicherweise bei zwei bis drei Jahren.
Bonn/Wiesbaden, 08.04.2022 – Die Glasfaser- und Digitalmesse Fiberdays kehrt am 14. und 15. Juni 2022 zurück in die Messehallen des RheinMain CongressCenter Wiesbaden (RMCC). Im Rahmen des hochkarätig besetzten Eröffnungskongresses sprechen Vertreter:innen aus Politik und Branche zu Digitalisierung und Glasfaserausbau.
Bonn, 07.04.2022 – Die Einkaufsgemeinschaft des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) bringt mit dem deutschen Telefonhersteller Gigaset ein erstes gemeinsames Routermodell auf den Markt. Der Gigaset ONE X8100 wurde in Zusammenarbeit mit BREKO-Netzbetreibern umgesetzt und steht ab Mai 2022 dem kompletten Markt zur Verfügung.
Bonn/Berlin 31.03.2022 Digitalpolitiker:innen von CDU, SPD, FDP und Grünen diskutierten beim BREKO DigiTalk, welche politischen Weichenstellungen nach der Landtagswahl nötig sind, um die digitale Infrastruktur im größten Bundesland zukunftssicher zu gestalten.
Berlin, 23. März 2022 Heute hat die Bundesnetzagentur den Entwurf der Rechtsverordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) vorgelegt. Neben den bereits angekündigten Parametern bei den Anforderungen an den Internetzugangsdienst (Bandbreite im Download und Upload, Latenz) enthält dieser eine Ausnahmeregelung, die es der Bundesnetzagentur in Ausnahmefällen erlaubt, niedrigere Bandbreiten und höhere Latenzen festlegen, wenn insbesondere die Höhe der voraussichtlichen Kosten für den Ausbau sowie geographische Einflussfaktoren dies begründen.